Unhuldvolles zu Bautzen

 

Nein, uns fehlen beileibe nicht die Worte zu Bautzen, seinem Bürgermeister oder der Polizei Sachsen. Sie könnten bloß gegen den § 185 StGB verstoßen. Wir verweisen deshalb an dieser Stelle vorerst auf den KONKRET-Kommentar von Friedrich Burschel.

 

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