Was ist der Mensch?

Robert Friedrich von Cube

Seit Jahrtausenden fragen sich Philosophen, was einen Menschen ausmacht. Ist es die unsterbliche Seele? Ist es das Bewusstsein? Die Fähigkeit zur Empathie?Dabei ist die Antwort so einfach. Ein Mensch ist jemand, der sich innerhalb der EU-Außengrenzen aufhält. In diesem Fall gelten die Menschenrechte, hat man einen Anspruch auf Obdach, Existenzsicherung und Nothilfe. Deswegen sind Pushbacks auch illegal: Das, was Sie da zurückschubsen ist ja ein Mensch. Anders wäre der Fall gelagert, wenn man zum Beispiel mit einer langen Stange durch den Grenzzaun pieksen würde. Ungeklärt ist lediglich die Frage, ob es zum Status der Menschlichkeit ausreicht, wenn ein Teil des Körpers über die Grenze ragt oder ob diese vollständig passiert werden muss. Hier können die Erfahrungen mit Torlinien-Kameras helfen und wahrscheinlich läuft es darauf hinaus, dass mehr als 50 % der Person zur Menschwerdung über die Grenze gelangt sein müssen. Ob auf der Flucht verlorene Körperteile hierbei zu berücksichtigen sind, ist dann wieder eine Detailfrage.

Ist das ein Mensch oder kann das weg?
Dieser Beitrag wurde am 10. November 2021 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 1 Kommentar

Ein Gedanke zu „Was ist der Mensch?

  1. Der Sozialstaat ist artverwandt einer Versicherung. Er nutzt Beiträge (a.k.a. Sozialabgaben) für Not- und Solidarfall. Alle Sozialversicherten finanzieren das Risiko des Einzelnen. In einer gut definierten Gesellschaft geht das finanziell auf.

    Die massenweise Zugereisten wären willkommen, würden sie unseren Sozialstaat finanziell mit zu tragen. Dazu brauchts aber eigenen Broterwerb. Mehrheitlich fehlt die Voraussetzung. Außer Sprachkenntnis wird bei uns auch Fließend Lesen und Schreiben erwartet.

    Damit ist die Bedingung einer „definierte Gesellschaft“ aufgebrochen.

    Weil der Sozialstaat bezahlt werden muss (von uns Bürgern) implementiert er nicht Menschen-, sondern von Bürgerrecht.

    Menschenrecht ist ein Abwehrrecht gegen Übergriff des Staats. Es begründet keinen Anspruch auf Versorgung.

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