Das Rechtsstaatsdekret

von unserer Verfassungsschutzbeauftragten Svenna Triebler

Wir haben es zwar an anderer Stelle schon einmal gesagt, aber der Bedarf an Nachhilfe in Sachen Staatsrecht ist offensichtlich ungebrochen. So etwa bei der Berliner Polizei und diesem Herrn:

 

1. Rechtsstaat heißt nicht, daß der Staat recht hat.

2. Rechtsstaat heißt auch nicht, daß die Polizei Hausbewohnern Heizmaterial, Satellitenschüsseln und Kuchen klauen, Räume verwüsten, Anwälten den Zutritt verweigern und sich allgemein aufführen darf wie ein im Türstehermilieu angeheuertes Entmietungskommando.
2.1 So etwas bezeichnet man vielmehr als Polizeistaat.
2.2 Beziehungsweise als rechtsfreien Raum.

3. Rechtsstaat heißt vielmehr, daß die Insassen des Staates diesem gegenüber Rechte haben.
3.1 Und daß dieser sich ebenfalls an seine eigenen Gesetze zu halten hat.

4. Wir suchen immer noch nach einem Staat, auf den diese Beschreibung zutrifft.

5. Hinweis in eigener Sache: Polizeiberichte ungeprüft zu übernehmen verstehen wir nicht als Journalismus im rettenswerten Sinne.
5.1 Als löbliches Gegenbeispiel möchten wir an dieser Stelle das „Neue Deutschland“ erwähnen.

6. Kuchen für alle*!

*Angehörige der Staatsorgane ausgenommen

 

Torte

Schreibe einen Kommentar