Dekret zur Verwendung des Zahlzeichens „1“

Screen Shot 2016-04-07 at 02.07.34der Definitiv-Prinzessinnen Svenna Triebler und Elke Wittich

1. Grundsätzlich ist gegen die Nutzung des Zahlzeichens „1“ nichts einzuwenden. Zum Beispiel kann man eine Aufzählung damit einleiten.

2. Auch in den Sozialen Medien läßt sich die „1“ angemessen anwenden, etwa in Form des Terms „!!111einsdrölf“, was auch hilft, die bereits erwähnte Ausrufezeicheninflation einzudämmen.

3. Äußerst schwer verboten ist es, eine 1 in Worte einzubauen.
3.1 Vor allem dann, wenn darin nur „ein“ und nicht „eins“ vorkommt. Es gib kein Einsrichten, Einserlei, hereins. Wirklich nicht.

4. Die Welt ist schon ein schlimm genuger Platz, sie sollte keinesfalls durch unschön verwendete Zahlen noch unschöner gemacht werden, als sie ohnehin schon ist.

5. Ganz besonders schwer verboten ist die Ersetzung von Indefinitivpronomina durch die Zahl 1.
5.1 Auch das Zahlwort „eins“ sieht in dieser Funktion übrigens überunhübsch aus. Wir können zwar niemandem verbieten, von sich als Zahlwort zu sprechen, aber auch nicht verhindern, daß man dann eben wirkt wie aus der Kita „Kleine Waldwichtel“ entlaufen.

Dieser Beitrag wurde am 7. April 2016 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 1 Kommentar

Ein Gedanke zu „Dekret zur Verwendung des Zahlzeichens „1“

  1. Verdammt noch 1!

    Das hätte man mir 1mal vorher sagen können, dann hätte ich mir zumindest diesen 1en Kommentar sparen können. Und was das bedeutet wird 1em schnell klar, wenn man die ganzen 1en in nur diesem 1em Text zusammenaddiert: DREIZEHN! Das sind 13 1zelne 1en, die nach Vergeltung schreien. Und überdies, was für 1e Verschwendung, denn: 1ne 1 gespart ist 1ne 1 verdient!

    43.

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